Entsorgungshinweise Batterien
Der Hersteller ist verpflichtet, die Endnutzer über die in §18 Abs. 1 Satz 1 BattG genannten Bestimmungen sowie über die möglichen Abfallvermeidungsmaßnahmen und die Gefahr der Vermüllung bei unsachgemäßer Entsorgung zur informieren (§ 18 Abs. 2 BattG).
Hier ein Link zum Batteriegesetz (Auf die Seite www.batteriegesetz.de)
Entsorgungshinweis für Batterien
Da unsere Lieferungen Batterien und Akkus enthalten können, möchten wir Sie gemäß dem Batteriegesetz (BattG) darauf hinweisen: Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen. Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zurückzugeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Altbatterien Schadstoffe enthalten können, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt sowie Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Gleichzeitig enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die wiederverwertet werden können.
Nach Gebrauch haben Sie die Möglichkeit, die Batterien entweder an uns zurückzusenden oder sie in Ihrer Nähe kostenfrei abzugeben – sei es im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager. Beachten Sie jedoch, dass die Abgabe in Verkaufsstellen für Endnutzer auf die üblichen Mengen beschränkt ist und nur für Altbatterien gilt, die der Händler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Wir danken Ihnen für Ihre verantwortungsbewusste Entsorgung und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass es untersagt ist, Batterien und Akkus im Hausmüll zu entsorgen.
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber