GEMA auf USB-Sticks (Info)
USB-Sticks - Informationen zur Gemaabgabe
Auf USB-Sticks und Speicherkarten werden Urheberrechtsabgaben von der Verwertungsgesellschaft ZPÜ erhoben.
Als Händler und Importeur müssen wir im Sinne des § 54b Abs. 1 UrhG, ins Inland verkaufte USB-Sticks der Verwertungsgesellschaft ZPÜ melden und entsprechende Abgaben abführen. Es besteht eine Auskunftspflicht für uns als Händler. Die cocos-Werbemittel GmbH meldet der ZPÜ halbjährlich alle im Inland verkauften USB-Sticks und begleicht die entsprechende Abgaben pflichtgemäß.
Tarife der Urheberrechtsabgabe
Die Verwertungsgesellschaften verhandeln die Tarife mit Verbänden der Industrie. Dazu sind sie verpflichtet. Es kommt immer wieder zu Preiserhöhungen / Preisanpassungen seitens der Verwertungsgesellschaften, Streitigkeiten und langen Verhandlungszeiten mit den Verbänden der Industrie auf der anderen Seite. Es werden von den Verwertungsgesellschaften teils horrende Rücklagen für diese Zeit gefordert. DIes hat in unserem Unternehmen zu gravierenden Umsatzeinbrüchen und sonst nicht notwendigen Personalentlassungen geführt.
Gemäß dem aktuellen Tarif gelten für USB-Sticks und Speicherkarten ab dem Jahr 2020 die folgenden Vergütungssätze:
1. USB-Sticks: 0,30 € je Stück
2. Speicherkarten: 0,30 € je Stück
(Stand dieser Infoseite: 2024 / Preisänderungen vorbehalten)
Wenn Sie USB-Sticks selbst importieren, werden Sie als Importeur selbst meldepflichtig. Die Verwertungsgesellschaft ZPÜ verordnet bei Nichtmeldungen hohe Strafen an. Außerdem umgehen Sie Kosten und Abgaben der Elektronikschrottverordnung für die spätere Entsorgung der USB-Sticks. Auch dies ist ein strafrechtlich relevantes Vergehen mit empfindlichen Geldbußen.
GEMA-Abgabe auf USB-Sticks - was bedeutet das für Sie?
Gemapflicht für LIeferung von USB-Sticks innerhalb Deutschland: Wir bieten Ihnen die USB-Sticks bereits mit eingerechneter GEMA-Abgabe an und melden diese im Bestellungsfalle nach Lieferung der Verwertungsgesellschaft ZPÜ. Sie brauchen also selbst nichts zu tun.
Gemäß dem aktuellen Tarif gelten für USB-Sticks und Speicherkarten ab dem Jahr 2020 die folgenden Vergütungssätze:
1. USB-Sticks: 0,30€ je Stück
2. Speicherkarten: 0,30€ je Stück
(Stand 2024 / Preisänderungen vorbehalten)
Ausnahmen von der Gema-Pflicht:
- Nicht Gemapflichtig sind USB-Sticks, die wir nachweislich ins Ausland liefern. Beachten Sie aber die dortigen Regelungen beim Import der USB-Speicher denn Sie sind dann der Importeur in ein fremdes Land. Meistens fällt auch im Ausland eine Urheberechtsabgabe an. Auch wenn Sie z.B. nach Österreich gelieferte USB-Sticks wieder nach Deutschland bringen werden Sie zum Importeur und damit GEMA-meldepflichtig.
- Wenn wir USB-Sticks mit unlöschbar aufgespielten Daten vollständig bespielen und liefern, fällt keine Urheberrechtsabgabe (GEMA) an.
- Wenn USB-Sticks intern zu Schulungszwecken an Universitäten oder Behörden verwendet werden (es besteht eine Nachweispflicht)
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Genaue Informationen darüber finden Sie darüber auf der Webseite der ZPÜ.
Folgen Sie diesem Link zur ZPÜ.
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Warum, warum, warum?
Wir werden oft gefragt, warum überhaupt eine Abgabe auf USB-Sticks entrichtet werden muss. Es wurde ein entprechendes Urheberschutzgesetz verabschiedet. USB-Sticks können für Text, Bild und Musik als Datenspeicher zur Vervielfältigung verwendet werden. Wir sind gewiss nicht glücklich darüber und wollen uns über die Verteilung der Gelder seitens der GEMA ohnehin kein Urteil erlauben. Letztendlich werden die Gesetze von den von Ihnen gewählten gesetzlichen Vertretern entwickelt.
Gemapflichttig sind auch Produkte wie Laserdrucker, mobile Festplatten, mobile Telefone, Kopierer, CD-Rohlinge etc., das ist vielen nicht bewusst.
Urheberrechtsabgaben in Europa
Warum es keine europäische Lösung für dieses Thema gibt, verstehen wir als Importeur nicht. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.
Wir haben uns über Jahre im Verband gegen die GEMA-Abgabe und für niedere Tarife engagiert, was sehr viel Zeit gekostet hat und zumindestens die Höhe der Tarife positiv beeinflusst hat. Allerdings wurde unser Business durch jahrelange Verhandlungen extrem behindert und geschädigt. Von der Bürokratie (Erfassung) ganz zu schweigen.